Verhaltensgrundsätze des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat gestaltet seine Arbeit sachgemäß und strukturiert seine Sitzungen. Er nimmt sich auch Zeit, gemeinsam zu beten und zu feiern. Der Pfarrgemeinderat sieht sich mit dem Pfarrer im gemeinsamen Dienst für die Pfarre verbunden. Er akzeptiert die unterschiedlichen Rollen, Kompetenzen und Aufgaben. Mit Klugheit, Selbstbewusstsein und gegenseitiger Achtung klärt und sichert er die Zusammenarbeit. Die Pfarrgemeinde ist eingebunden in Dekanat, Diözese und Weltkirche. Der Pfarrgemeinderat ist deshalb offen für gemeinsame Anliegen und solidarisch über pfarrliche und konfessionelle Grenzen hinaus. Seine Aufgabe nimmt er im Sinne des Subsidiaritätsprinzips eigenverantwortlich wahr.
Die Arbeiten an der pfarrlichen Infrastruktur (Bauen, Finanzieren, Verwalten) sind notwendig und wertvoll, müssen aber im Dienst der Seelsorge und der Menschen stehen. Die pfarrliche Arbeit lebt großteils vom Einsatz ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Pfarrgemeinderat achtet darauf, dass ihre Arbeit Anerkennung findet, sie ihre Arbeit bereichernd erleben, mit ihnen ermutigend, partnerschaftlich und aufbauend umgegangen wird, sie weder persönlich, zeitlich noch finanziell überfordert werden. Dazu gehören entsprechende Hilfestellungen und Angebote zur Weiterbildung. Im Rahmen seiner Zielsetzungen ist der Pfarrgemeinderat von sich aus bestrebt, mit öffentlichen Einrichtungen, Vereinen und allen Menschen guten Willens partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.