Sinn und Zweck des Pfarrgemeinderates
Der Pfarrgemeinderat ist ein Leitungsgremium, das für das Leben und die Entwicklung der Pfarrgemeinde Verantwortung trägt. Zusammen mit dem Pfarrer gestalten GEWÄHLTE Frauen und Männer das Pfarrleben als Ausdruck gemeinsamer Verantwortung aller Gläubigen. Ausgehend von der Situation der Menschen am Ort, dem sozialen und kulturellen Milieu, arbeitet der Pfarrgemeinderat an der Entwicklung der Gemeinde, damit sie als Lebensraum des Evangeliums glaubwürdig ist. Im Dialog mit Einzelnen und Gruppen nimmt der Pfarrgemeinderat die Lebensumstände der Menschen wahr, deutet sie im Licht des Evangeliums und handelt entsprechend. Die Erneuerung von Kirche und Welt durch lebendige Christengemeinden ist erklärtes Ziel des II. Vatikanischen Konzils. In diesem Bemühen hat der Pfarrgemeinderat seine Wurzeln.