RAHMENLEITBILD FÜR DEN PFARRGEMEINDERAT
IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE IN ÖSTERREICH (Stand 2024)
SINN UND ZWECK
In der Kirche vor Ort verwirklichen Menschen Gemeinschaft untereinander und in Christus. Sie findet ihren Ausdruck in der Verkündigung der christlichen Botschaft, der Sorge um die Menschen und in der Feier des Gottesdienstes.
Die gewählten Ehrenamtlichen gestalten im Pfarrgemeinderat zusammen mit dem Pfarrer bzw. anderen Hauptamtlichen und weiteren Mitgliedern [1] als pastorales Gremium das Leben und die Entwicklung der Kirche vor Ort [2]. Im Dialog mit Einzelnen und Gruppen innerhalb der Pfarre nimmt der Pfarrgemeinderat die Lebensumstände der Menschen wahr, deutet sie im Licht des Evangeli-ums und handelt entsprechend.
Der Pfarrgemeinderat ist eine Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils (vgl. Christus Dominus 27, Apostolicam Actuositatem 26). Seine rechtliche Grundlage basiert heute auf dem can. 536 CIC und den in den Diözesen geltenden Ordnungen.
AUFGABENFELDER
In den Diözesen Österreichs gibt es je nach Diözese einen Pfarrgemeinderat auf lokaler bzw. regionaler[2] Ebene. Auf lokaler bzw. regionaler Ebene kann es ein weiteres pastorales Gremium geben, das in Beziehung mit dem Pfarrgemeinderat wirkt.
Der Pfarrgemeinderat erarbeitet eine gemeinsame Vision und legt Ziele und Prioritäten fest, plant und beschließt die dazu erforderlichen Maßnahmen, sorgt für deren Durchführung und überprüft die Arbeit, ihre Zielsetzung und Entwicklung.
Der Pfarrgemeinderat berät in regelmäßigen Sitzungen, was zu tun ist.
Der Pfarrgemeinderat macht nicht alles selbst, sondern bezieht einzelne oder mehrere Personen für bestimmte Aufgaben ein. Der Pfarrgemeinderat fördert und koordiniert das Engagement und richtet Teams (Fachausschüsse) für einzelne Themen ein.
Der Pfarrgemeinderat bemüht sich um einen gelingenden Kommunikations- und Informationsaus-tausch, fördert den Meinungsbildungsprozess, stimmt die Interessen der Einzelnen und Gruppen aufeinander ab, gewährleistet die Vielfalt des kirchlichen Lebens und übernimmt Vertretungsaufgaben nach außen.
Der Pfarrgemeinderat setzt sich ein, dass sprachliche und kulturelle Identitäten geschützt werden und verschiedene Kulturen sich wechselseitig respektieren.
HALTUNGEN
Der Pfarrgemeinderat schätzt und respektiert die unterschiedlichen Funktionen, Kompetenzen, Charismen und Aufgaben aller ehren- und hauptamtlich Tätigen: mit Klugheit, Selbstbewusstsein und gegenseitiger Achtung.
Es ist wichtig, dass beteiligende Verhaltensweisen gegenüber allen eingeübt und die Sehnsucht nach lebendigem Miteinander wachgehalten werden. Der Pfarrgemeinderat ermutigt Einzelne und Gruppen, damit möglichst viele ihre eigenen Fähigkeiten entdecken, sie entwickeln und selbstständig ihren Beitrag im kirchlichen und gesellschaftlichen Leben leisten.
Die pfarrliche Arbeit lebt großteils vom Einsatz ehrenamtlich Engagierter. Der Pfarrgemeinderat achtet auf eine wertschätzende Engagement-Kultur in der Pfarre, d. h. auf freundliche und förderliche Bedingungen, damit Ehrenamtliche ihre Arbeit bereichernd erleben können, und sie weder persönlich, zeitlich noch finanziell überfordert werden. Dazu gehören entsprechende Hilfestellungen und Angebote zur Weiterbildung.
Mitglieder im Pfarrgemeinderat pflegen einen Umgang, der ihre Orientierung an Jesus Christus erkennen lässt. Sie schätzen und ermutigen sich gegenseitig, achten die Meinung anderer, vertreten ihre Anliegen in offener und ehrlicher Rede, lernen mit- und voneinander, trauen einander etwas zu und übernehmen Verantwortung.
Der Pfarrgemeinderat gestaltet seine Arbeit sachgemäß und strukturiert seine Sitzungen als geistlichen Prozess, getragen von Stille, Gebet, Wort Gottes und gemeinsamen Hören.
AUSRICHTUNG
Die Arbeit des Pfarrgemeinderates erfordert Offenheit für Neues und missionarische Kreativität, damit das Evangelium den Menschen immer wieder aufs Neue verkündet wird (Vgl. Evangelii Gaudium, 28).
Die Kirche vor Ort ist eingebunden in Diözese und Weltkirche. Der Pfarrgemeinderat ist deshalb offen für gemeinsame Anliegen und solidarisch über pfarrliche und konfessionelle Grenzen hinaus. Seine Aufgaben nimmt er im Sinne des Subsidiaritätsprinzips eigenverantwortlich wahr. Im Rahmen der Zielsetzungen ist der Pfarrgemeinderat von sich aus bestrebt, mit öffentlichen Einrichtungen, Vereinen und allen Menschen guten Willens partnerschaftlich zusammenzuarbeiten.
Wo Freude und Hoffnung, Trauer und Angst der Menschen von heute und die Sorge um die Bewahrung der Schöpfung, Gerechtigkeit und Frieden im Mittelpunkt stehen, wird Gott erfahrbar und Kirche attraktiv.
[1] In den einzelnen Diözesen als entsandte, bestellte, kooptierte und delegierte Mitglieder bezeichnet.
[2] Regional bedeutet eine Einheit, die über die Kirche vor Ort hinausgeht.