RAHMENLEITBILD FÜR DEN PFARRGEMEINDERAT
IN DER KATHOLISCHEN KIRCHE IN ÖSTERREICH (Stand 2024)
Sinn und Zweck des Pfarrgemeinderates
In der Kirche vor Ort verwirklichen Menschen Gemeinschaft untereinander und in Christus. Sie findet ihren Ausdruck in der Verkündigung der christlichen Botschaft, der Sorge um die Menschen und in der Feier des Gottesdienstes.
Die gewählten Ehrenamtlichen gestalten im Pfarrgemeinderat zusammen mit dem Pfarrer[1] , den zusätzlichen Hauptamtlichen und weiteren Mitgliedern[2] als pastorales Gremium das Leben und die Entwicklung der Kirche vor Ort. Im Dialog mit Einzelnen und Gruppen innerhalb der Pfarre nimmt der Pfarrgemeinderat die Lebensumstände der Menschen wahr, deutet sie im Licht des Evangeli-ums und handelt entsprechend.
Der Pfarrgemeinderat ist eine Frucht des Zweiten Vatikanischen Konzils (vgl. Christus Dominus 27, Apostolicam Actuositatem 26). Seine rechtliche Grundlage basiert heute auf dem can. 536 CIC und den in den Diözesen geltenden Ordnungen.
[1] In der neuen Struktur der Diözese Linz wird die Leitung der (lokalen) Pfarrgemeinden der neuen (regionalen) Pfarren an die vom (lokalen) Pfarrgemeinderat gewählten, vom (regionalen) Pfarrvorstand (Pfarrer, Pastoralvorstand/vorständin, Verwaltungsvorstand/vorständin) gemeldeten und vom Bischof beauftragten Seelsorgeteams delegiert. Die ehren- und hauptamtlich zusammengesetzten, operativ leitenden Seelsorgeteams sind zugleich die Geschäftsführungen der strategische Grundsatzbeschlüsse fassenden pastoralen Gremien Pfarrgemeinderäte.
[2] In den einzelnen Diözesen als entsandte, bestellte, kooptierte und delegierte Mitglieder bezeichnet.